Nachdem Sie sich für ein Objekt entschieden haben, ist es wichtig, dass Sie einen vollständigen rechtlichen Check mit einem Anwalt vereinbaren, um Ihre Interessen zu schützen. Ihre Überprüfungen stellen sicher, dass der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist und daher das Recht zum Verkauf hat, und werden auch bestätigen, ob Schulden oder Darlehen gegen die Immobilie bestehen.
Um eine Immobilie in Spanien zu erwerben, benötigen Sie eine spanische Steuernummer oder NIE (Numero de Identificacion extranjero). Ihr Anwalt kann dies auch für Sie arrangieren.
Am Tag der Fertigstellung müssen der ausstehende Betrag (Kaufpreis abzüglich der geleisteten Anzahlung) und alle Gebühren vom Käufer bezahlt werden, mit Ausnahme der Steuer 'Plusvalia Municipal', die vom Verkäufer gezahlt wird.
Der Käufer und der Verkäufer unterzeichnen dann den Vertrag 'escritura de compraventa' im Beisein eines Notars, der der Beamte ist, um den Kaufvertrag zu bezeugen. Dieser Vertrag entspricht den Urkunden des Eigentums und beide Parteien erhalten eine Kopie. Das Original der unterzeichneten 'Escritura' wird immer im Notar aufbewahrt. Eine Kopie wird an das Finanzamt und auch an das Grundbuchamt weitergeleitet. Die Schlüssel werden an dieser Stelle übergeben.
Nachdem beide Parteien einen Preis für die Immobilie vereinbart haben und wenn Sie nicht sofort vollständig zahlen, ist es ratsam, einen Optionsvertrag zu unterzeichnen.
Dieser Vertrag enthält Details wie Alter und Größe des Gebäudes, den Kaufpreis und das Fertigstellungsdatum. Außerdem wird eine Beschreibung der Immobilie angezeigt. Außerdem wird angegeben, welche Partei für die Zahlung verantwortlich ist. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, kann der Abschluss organisiert werden.
Die Anzahlung ist zahlbar, wenn der Optionsvertrag unterzeichnet wird. Die Standardkaution beträgt 10%. Dieser Vertrag ist rechtlich bindend und daher geht Ihre Anzahlung verloren, wenn Sie vom Kauf zurücktreten. Wenn der Verkäufer jedoch zurückzieht, wird Ihre Anzahlung zurückerstattet und Sie haben Anspruch auf den Wert Ihrer Anzahlung als Entschädigung.
Um die Immobilie in Ihrem Namen registrieren zu lassen, müssen Sie beim Grundbuchamt die entsprechenden Kaufsteuern nachweisen. Nach Fertigstellung müssen diese Steuern innerhalb von 30 Tagen entrichtet werden. Dies wird von Ihrer Bank veranlasst, falls Sie eine Hypothek haben oder von Ihrem Anwalt. Bei verspäteter Zahlung wird vom Finanzamt eine Geldstrafe verhängt.
Als Eigentümer einer spanischen Immobilie müssen Sie ein Konto bei einer lokalen Bank haben, das über ausreichende Mittel zur Deckung der normalen Betriebskosten verfügt. Daueraufträge müssen für Wasser- und Stromrechnungen usw. eingerichtet werden. Wir können Sie lokalen Bankmanagern vorstellen, die ein Konto für Sie eröffnen können.
Wenn Sie eine Hypothek verwenden, um die Immobilie zu kaufen, besteht die Bank in der Regel darauf, dass Sie eine Lebensversicherung abschließen. Es ist auch ratsam, eine Hausversicherung abzuschließen, um eventuelle Probleme abzudecken. Wir können Sie mit einer Versicherungsgesellschaft in Kontakt bringen, die Ihnen dabei helfen kann.